Top 5 – Bestandteile für eine erfolgreiche Unternehmenswebseite

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Top 5 – Bestandteile für eine erfolgreiche Unternehmenswebseite

Die eigene Unternehmenswebseite ist oftmals erste Anlaufstelle für Kunden oder Interessenten im Netz. Denn ganze 90 Prozent der Internetnutzer informieren sich über Google & Co. über Produkte und Dienstleistungen aller Art. Eine Webseite ist damit mehr als nur eine digitale Visitenkarte – grundsätzliche Informationen allein wie Öffnungszeiten und Kontaktdaten reichen daher nicht mehr aus. Doch was gehört zu einer guten Webseite? Wir haben unsere Top 5 – Bestandteile für eine erfolgreiche Unternehmenswebseite für Sie zusammengefasst.

 

1) Gute Inhalte

Die fast schon abgedroschene Phrase Content ist King gilt auch für die Webseite. Dabei geht es nicht nur um den potenziellen Corporate Blog, sondern um sämtliche Inhalte von der Startseite über das Angebot bis hin zur Kontaktseite. Der Inhalt sollte für alle Seiten gut strukturiert und auf den Punkt gebracht sein. Kaum einer will im Internet seitenlange Texte lesen, das sollten Sie bei der Erstellung beachten. Sorgen Sie daher stattdessen lieber für Übersicht mit einer durchdachten Strukturierung. Nicht nur Besucher werden es schätzen, wenn Ihre Seiten mit guten Inhalten gefüllt sind, die Mehrwert bieten. Auch Suchmaschinen belohnen nützlichen Content mit einem besseren Ranking.

 

2) Modernes und Responsive Webdesign

Im Netz spuken noch allerhand überladene Seiten mit blinkenden Werbebannern und grellen Textelementen herum. Spätestens mit den Google-Updates Panda und Penguin haben diese überoptimierten Spampages jedoch kaum mehr eine Chance und es wird mehr Wert auf ein schlichtes und modernes Design gelegt. Achten Sie beim Gestalten der Webseite darauf, dass das Design zielgruppenorientiert ist und einen harmonischen Gesamtaufbau hat. Wer z.B. Kinder- und Babyprodukte vertreibt, ist mit hellen Farben besser beraten als mit schwarz und braun. Andererseits möchte man auf der Suche nach einem seriösen Finanzberater nicht auf eine Webseite mit grellrosa Kursivschrift stoßen. Im Zweifel sollten Sie Ihr Design lieber etwas schlichter halten – damit wirken Sie seriöser und professioneller. Weil immer mehr Nutzer außerdem über mobile Endgeräte im Internet surfen, ist Responsive Webdesign heutzutage fast schon Pflicht. Achten Sie also darauf, dass sich Ihre Webseite flexibel an Smartphones und Tablets anpasst.

 

3) Kontaktinformationen

Stellen Sie sich vor, ein Besucher kommt auf Ihre Webpräsenz und hat Interesse an Ihrem Angebot. Leider kann er nirgends eine Telefonnummer oder Mailadresse finden, um mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Daher verlässt er Ihre Seite wieder und geht zum Konkurrenten. Wer auf seiner Webseite keine Kontaktinformationen angibt, kann also potenzielle Kunden verlieren. Vergessen Sie daher nicht, Ihre Kontaktdaten gut sichtbar zu platzieren. Oftmals findet sich im Header- oder Footermenu eine eigene Seite mit einem Kontaktformular. Möchten Sie kein E-Mail-Formular auf Ihrer Webseite unterbringen, genügt auch eine Übersicht mit Telefon, Mail, Anschrift und gegebenenfalls den Öffnungszeiten. Am wichtigsten ist letztlich, dass die Informationen vorhanden sind und vom User leicht gefunden werden können.

 

4) Impressum

Wer geschäftlich eine Webseite, ein Onlineportal oder ein Social-Media-Profil betreibt, ist nach §5 des Telemediengesetzes dazu verpflichtet, ein Impressum zu führen. Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Meist findet sich dieses daher im Footerbereich auf der Start- sowie weiteren Unterseiten.

Folgende Informationen sind im Impressum je nach Unternehmensform und Berufszugehörigkeit Pflicht:

  • Name und Anschrift des Unternehmens sowie der Name des Vertretungsberechtigten. Bei juristischen Personen muss zusätzlich die Rechtsform angegeben werden.
  • Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme, d.h. Angabe einer aktuellen E-Mail-Adresse.
  • Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde, sofern der angebotene Dienst einer Zulassung bedarf.
  • Angabe des Registers und der entsprechenden Registernummer (z.B. Handelsregister oder Vereinsregister).
  • Angabe der zugehörigen Kammer, der gesetzlichen Berufsbezeichnung und der berufsrechtlichen Regelungen.
  • Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Ein fehlendes Impressum ist keine Bagatelle. Denn ein vorsätzlicher Verstoß gegen die Impressumspflicht gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann. Auch kostenpflichtige Abmahnungen durch Konkurrenten und Unterlassungsklagen lassen vermutlich nicht lange auf sich warten.

 

5) Produkt- und Dienstleistungsangebot

Damit Besucher überhaupt wissen, was Sie anzubieten haben, ist es sinnvoll, Ihre Produkte und Dienstleistungen auf einer eigenen Seite zu präsentieren. Fügen Sie bei Produkten Bilder und bei Dienstleistungen aussagekräftige Beschreibungen hinzu. Dadurch können sich Nutzer direkt ein besseres Bild von Ihrem Angebot machen und Sie bei Interesse kontaktieren. Hierfür können Sie auf der Seite Kontaktinformationen oder eine Verlinkung zur Kontaktseite einbinden, um Ihren potenziellen Kunden die Kontaktaufnahme so einfach wie möglich zu machen.

 

 

Beitragsbild: picography.co
Sarah Blakowski

Sarah Blakowski ist seit März 2014 als Redakteurin beim Huber Verlag für Neue Medien tätig. Während eines Praktikums sammelte sie erste Erfahrungen im Online-Journalismus – und war begeistert von den vielfältigen Möglichkeiten im Online Marketing. Für den TrafficGenerator Blog ist sie immer auf der Suche nach neuen Tools und Trends.

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